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Ummelden beim Einwohnermeldeamt – gute Planung und schnelle Erledigung



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Beim Umzug gibt es tausend kleine und große Dinge, die unbedingt berücksichtigt werden wollen. Nur wenn an alles gedacht ist, kann man sich endlich entspannt die Zeit nehmen, um sich schnellstmöglich einzuleben zu können. Denn vielfach verfügen Mieter oder frisch gebackene Hausbesitzer nicht über ausreichend Urlaub, um sich für den Einzug erst einmal ein paar Tage freinehmen zu können. Das Auspacken der Umzugskartons hat in vielen Fällen noch ein wenig Zeit. Wichtiger ist es im Zusammenhang mit einem Umzug an die erforderlichen Ummeldungen bei Behörden und Unternehmen zu denken. Die Umstellung auf die neue Adresse bei Versandhäusern hat im Normalfall höchstens zur Folge, dass Kataloge und Versandartikel wie bisher an die alte Adresse zugestellt werden. So müssen die früheren Mieter auch nach dem Umzug hoffen, dass die Nachmieter die Pakete und Päckchen in Empfang nehmen. Schlimmstenfalls wird das Paket an den Absender zurückgesendet. Bei Banken und Versicherungen kann die verspätete Ummeldung aber durchaus ernstere Konsequenzen haben.



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Auch Versicherungen und Banken möchten Bescheid wissen


Bei Kreditkunden legt die Hausbank Wert darauf, frühzeitig über einen Wohnungswechsel informiert zu werden. Versicherungen können vielleicht sogar die Übernahme von Kosten verweigern, wenn die zeitnahe Benachrichtigung über die neue Wohnadresse ausbleibt. Denn die Konditionen der Policen sind in solchen Fällen schlicht nicht mehr aktuell. In diesen genannten Bereichen jedoch spielt ein Tag mehr oder weniger keine bedeutende Rolle. Anders sieht es aus, wenn Verbraucher zum Ummelden Einwohnermeldeamt oder Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen. Diese beiden Punkte stehen in unmittelbarem Zusammenhang. Denn will ein Verbraucher sein Kraftfahrzeug bei der zukünftig zuständigen Zulassungsstelle anmelden, ist das vorherige Ummelden beim Einwohnermeldeamt obligatorisch. Ihren neuen Wohnsitz müssen Bürger bei der Meldebehörde auch aus dem Grund zeitig anmelden, weil die neue Adresse für die Zustellung von Unterlagen beim Finanzamt wichtig ist. Und auch für die Steuerdokumente vom Arbeitgeber ist die Ummeldung innerhalb der gesetzlich geregelten Fristen wichtig.


Nur eine Woche Zeit für die Ummeldung des Wohnsitzes


Zur eigentlichen Frist für das Ummelden beim Einwohnermeldeamt: Der deutsche Gesetzgeber sieht generell einen zeitlichen Rahmen im Umfang von lediglich sieben Tagen vor. Wer sich für die neue Wohnung entschieden hat und bereits weiß, dass der Umzug nicht lange auf sich warten lassen wird, sollte daher frühzeitig in Erfahrung bringen, zu welchen Zeiten das Meldebüro in der neuen Heimat geöffnet hat. Ebenfalls sollten Verbraucher ganz genau wissen, welche Unterlagen mitzubringen sind, wenn sie sich ummelden. Fast jedes Einwohnermeldeamt hat inzwischen einen virtuellen Auftritt im Web. Den Internetseiten können Bürger zum Beispiel auch entnehmen, welche Zweigstelle der Meldebehörde im persönlichen Fall eigentlich zuständig ist für die An- und Ummeldung. Denn gerade in Großstädten gibt es in vielen Vororten Filialen, die dafür sorgen, dass der zeitliche Aufwand für Mitarbeiter der Behörde und die Besucher ebenso geringer ausfällt, als wenn nur eine einzige zentrale Anlaufstelle für alle Bürger tätig wird.


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Bezüglich der Öffnungszeiten sollten sich Bürger einerseits ein wenig Zeit nehmen, denn manchmal kann es doch etwas länger dauern. Vielfach ist dies in den wärmeren Monaten des Jahres der Fall, denn diese Zeit des Jahres ist für Umzüge besonders beliebt bei den Bürgern. Verkürzen können die Behördenbesucher ihre Wartezeit, indem sie vor dem Ummelden beim Einwohnermeldeamt schon daheim das Ummeldeformular präzise und vollständig ausfüllen. Nachfragen sind oft die Ursache für längere Aufenthalte bei der Behörde. Die notwendigen Anhaben sind nicht allzu umfangreich. Der Download der Formulare kann ebenfalls über die Internetseiten der Meldebehörden erfolgen. Auch in Umzugsportalen finden Verbraucher die Gelegenheit vor, sich die Anmelde- und Ummelde-Unterlagen für fast alle deutschen Städte zu beschaffen. So können die Dokumente nicht erst in der Behörde ausgefüllt werden.



Es liegt nahe, dass die Ausfüllarbeit bei Familien etwas umfangreicher ausfällt als bei den Behördenbesuchern, die nur einen Single-Haushalt ummelden mit ihrem Gang zum Einwohnermeldeamt. Bei Familien müssen auch die Personendaten für den Nachwuchs sowie den Partner oder die Partnerin angegeben werden. Doch selbst diese Ausfüllarbeit ist binnen weniger Minuten erledigt.


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Gültige Pässe müssen vorgelegt werden - Ummeldung im Auftrag ist möglich


Zu den Ummelde-Formularen müssen Bürger auch gültige Personalausweise – alternativ einen gültigen Reisepass oder Kinderausweis – mitbringen für alle Personen, die umgemeldet werden sollen. Darüber hinaus können Verbraucher das Ummelden beim Einwohnermeldeamt auch im Auftrag erledigen. Hat ein guter Bekannter oder ein Verwandter keine Zeit, um die Ummeldung selbst zu erledigen, kann dies auch durch Dritte erledigt werden. Hier verlangt die Behörde eine Vollmacht sowie natürlich ebenfalls die behördlichen Formulare und Pässe. Handelt es sich bei ummeldenden Personen nicht um deutsche Staatsbürger oder Bürger der EU, kann die Behörde im Einzelfall Wert auf die Vorlage eines Visums oder anderer Dokumente legen. Eine ausführliche Auflistung aller Sonderfälle würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen. Auf Anfrage (oder einmal mehr im Internet) geben Behörden bereitwillig Auskunft darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, damit das Ummelden beim Einwohnermeldeamt reibungslos und vor allem zügig vonstatten gehen kann.


Keine Nachweise vom Vermieter erforderlich


Während eine Ummeldung oder die erstmalige Anmeldung via Internet generell nicht zulässig ist, kann mancherorts die Ummeldung auf dem Postweg erfolgen. Dabei handelt es sich jedoch eher um Ausnahmen. Wissen müssen Verbraucher allerdings: An einem Behördenbesuch führt nichts vorbei. Auch wenn die Ummeldung erst einmal postalisch möglich ist (hier werden Kopien an der Unterlagen mit dem Ummelde-Formular an die Meldestellen übersendet), der persönliche Besuch ist später dennoch nötig, weil die neue Anschrift im Ausweis eingetragen werden. Angst vor einem drohenden Bußgeld müssen sich die Verbraucher beim verspäteten Ummelden beim Einwohnermeldeamt heute aber nicht mehr machen. Auch wenn die Behörde bei zeitlichem Verzug Ordnungsgelder verhängen kann. Da mittlerweile keine Nachweis vom Vermieter und ebenfalls kein Mietvertrag mehr vorzulegen ist, hängst bei der An- und Ummeldung alles von den Aussagen der Bürger ab.



Verbraucher, die sich ummelden müssen beim Einwohnermeldeamt haben heute einen deutlich geringeren Aufwand vor sich. Denn neben gültigen Ausweisen und ausgefüllten Formularen sind im Grunde keine weiteren Unterlagen für die Ummeldung vorausgesetzt. Wer bereit ist, schon ganz früh morgens den Behördengang auf sich zu nehmen, hat vielleicht schon nach einigen wenigen Minuten alles hinter sich. Bürger, die zur Sturm- und Drangzeit zur Meldebehörde fahren, müssen sich nicht wundern, wenn sie reichlich Zeit haben, um ein gutes Buch oder die Tageszeitung zu lesen.